Pflege-/Betreuungsleistung ( §36, §123, §124 SGB XI )
Die tägliche Grundpflege sowie Körperhygiene, Waschen, Baden und Ankleiden.
Häusliche Krankenpflege ( §37 SGB V )
Auf Anordnung Ihres Hausarztes wird die medizinschen Versorgung wie Verbandwechsel, Blutzucker-, Blutdruckmessen oder die Medikamentengabe übernommen. Sie haben die freie Wahl Ihres bevorzugten Anbieters.
Verhinderungs-/Ersatzpflege ( §39 SGB XI )
Es besteht die Möglichkeit der kurzfristigen Übernahme der Betreuungsaufgaben für bis zu 28 Tage, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist (z.B. durch Krankheit oder Urlaub). Dieses Angebot richtet sich auch an Pflegepersonen, die z.B. eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder ähnliche Termine nicht wahrnehmen konnten, weil sie kurzfristig für sich keine Vertretung organisieren konnten.
Betreuungsleistung ( §45b SGB XI )
Versicherte mit „eingeschränkten Alltagskompetenzen“ (so z.B. demenzerkrankte Menschen) können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn ein entsprechender Hilfebedarf festgestellt wird. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 125€ monatlichDie Pflegebedürftigen erhalten die zusätzlichen finanziellen Mittel auf Antrag von der zuständigen Pflegekasse. Diese Leistungen können für das gesamte Spektrum in Pflege und Betreuung in Anspruch genommen werden. Beliebt bei unseren Klienten sind Spaziergänge, Vorlesen von Zeitung oder Büchern, Gedächtnistraining, Übung im Umgang mit Hilfsmitteln, Hilfen zur Tagesstrukturierung u.v.m.
Beratungsgespräche ( §37 Abs.3 SGB XI )